Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.03.1988

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 13.06.1991 - 2 B 29.88   

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OVG Berlin, 13.06.1991 - 2 B 29.88 (https://dejure.org/1991,4302)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13.06.1991 - 2 B 29.88 (https://dejure.org/1991,4302)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - 2 B 29.88 (https://dejure.org/1991,4302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Bindungswirkung; Mündliche Angaben; Teilungsgenehmigung; Dispens

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung (IBR 1992, 111)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Befreiung von Festsetzungen im Bebauungsplan (IBR 1992, 113)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 228
  • ZfBR 1992, 42
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 226.94

    Beweisaufnahme - Beeinträchtigung - weitere Beschwerde - Gegenvorstellung -

    Auch wenn man die erhobene Divergenzrüge als eine Frage nach grundsätzlicher Klärung auffaßt, ergibt sich daraus nichts zugunsten der Beschwerde: Bei der Wertung und Bewertung der örtlichen Gegebenheiten, die bei der - hier umstrittenen - Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich vorzunehmen ist, stehen Art und umfang der Beweiserhebung im pflichtgemäßen Ermessen des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 = NVwZ-RR 1992, 228).
  • BVerwG, 01.08.1994 - 4 B 203.93

    Anforderungen der Darlegungspflicht des geltend gemachten Zulassungsgrundes -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Tatsachengerichte keineswegs verpflichtet, en; vielmehr kann eine Ortsbesichtigung - so sinnvoll sie häufig auch sein mag - unterbleiben, wenn das Gericht seine Überzeugungsbildung hinreichend schon aus anderen Erkenntnisquellen gewinnen kann (BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - NVwZ-RR 1992, 228 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 - mit weiterem Nachweis).
  • VGH Bayern, 09.11.2023 - 1 ZB 23.912

    Vorbescheid für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern - Abgrenzung von Innen-

    Es kann im Einzelfall ausreichen, dass sich das Gericht zur Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich allein auf aussagekräftiges Kartenmaterial stützt, wenn etwa die geografischen Verhältnisse bereits für sich genommen derart eindeutig sind, dass sie dem mit der Materie vertrauten Tatsachengericht eine hinreichend sichere Beurteilungsgrundlage zu geben vermögen (vgl. BVerwG, U.v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 - NVwZ-RR 1992, 228).
  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 386.19

    Erteilung eines Bauvorbescheids: Überleitung eines Baunutzungsplans

    Davon gehen das VG Berlin und das OVG Berlin-Brandenburg in gefestigter, ständiger Rechtsprechung seit jeher aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2023 - OVG 10 B 15.18 -, juris Rn. 43; Urteile vom 6. Oktober 2015 - OVG 10 B 1.14 -, juris Rn. 38; vom 20. Mai 2003 - OVG 2 B 21.98 -, juris Rn. 19; vom 31. März 1992 - 2 A 9.88 -, juris Rn. 30; vom 13. Juni 1991 - OVG 2 B 29.88 -, juris Rn. 17; vom 6. März 1991 - OVG 2 S 29.20 -, juris Rn. 5; vom 10. März 1989 - OVG 2 B 4.87 -, juris Rn. 24; VG Berlin, Urteile vom 5. November 2019 - VG 19 K 156.18 -, juris Rn. 30; vom 2. Juni 2016 - VG 13 K 185.15 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 4 B 167.94

    Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zur Durchführung einer Ortsbesichtigung zum

    Vielmehr kann eine Ortsbesichtigung - so sinnvoll sie häufig auch sein mag - unterbleiben, wenn das Gericht seine Überzeugungsbildung hinreichend schon aus anderen Erkenntnissen gewinnen kann (vgl. Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 = NVwZ-RR 1992, 228).
  • OVG Bremen, 29.01.1993 - 1 B 7/93

    Dispens; Wohngebiet; Wohncontainer

    Der beschließende Senat folgt dieser Rechtsprechung in der Grundlinie (ebenso ausdrücklich OVG Berlin, NVwZ-RR 1992, 228 (230) und OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1992, 592 (593); in der Sache ähnlich, wenngleich ohne nähere Begründung, BayVGH, NVwZ 1992, 1099 (1100); anders ohne jede Begründung OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1992, 182: "Standort unabdingbar").
  • VG Hannover, 24.01.2019 - 4 A 723/17

    Befreiung; Geschossflächenzahl

    Das Merkmal beinhaltet also, dass die Befreiung mit den Grundsätzen des § 1 BauGB, insbesondere der Abwägung, vereinbar ist (BVerwG, Beschluss vom 20.11.1989 - 4 B 163.89 -, vor Rn. 1, beck-online; OVG Berlin, Urteil vom 13.06.1991 - 2 B 29.88 -, NVwZ-RR 1992, 228, beck-online).
  • BVerwG, 21.02.1996 - 4 B 22.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an Rüge der

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein in Baustreitigkeiten erfahrenes Tatsachengericht die örtlichen Gegebenheiten in der Regel allein mit Hilfe von Karten- und Bildmaterial beurteilen kann (vgl. z.B. Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 = NVwZ-RR 1992, 228).
  • VG Berlin, 17.09.2008 - 13 A 104.08

    Kein Baustop für Straftäterprojekt in Lankwitz

    Die der Beigeladenen erteilte Befreiung ist auch städtebaulich vertretbar, da anstelle der Befreiung auch ein entsprechender Bebauungsplan nach den Maßstäben des § 1 BauGB aufgestellt werden könnte (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 13. Juni 1991 - OVG 2 B 29.88 -, zitiert nach [...], RdNr. 25; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 4 C 16.97 -, zitiert nach [...], RdNr. 36).
  • VG Hannover, 15.05.2019 - 4 A 5817/18

    Baulinie; Befreiung; Durchführungsplan; Überleitung

    Das Merkmal beinhaltet also, dass die Befreiung mit den Grundsätzen des § 1 BauGB, insbesondere der Abwägung, vereinbar ist (BVerwG, Beschluss vom 20.11.1989 - 4 B 163.89 -, vor Rn. 1, beck-online; OVG Berlin, Urteil vom 13.06.1991 - 2 B 29.88 -, NVwZ-RR 1992, 228).
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   BVerwG, 09.03.1988 - 2 B 29.88   

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https://dejure.org/1988,12749
BVerwG, 09.03.1988 - 2 B 29.88 (https://dejure.org/1988,12749)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1988 - 2 B 29.88 (https://dejure.org/1988,12749)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1988 - 2 B 29.88 (https://dejure.org/1988,12749)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 C 90.78

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Frage

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1988 - 2 B 29.88
    ob in Fortführung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 C 90.78 - und in Angleichung an die nach diesem Urteil ergangene neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die bisher bestehende und durch Art. 3 GG geforderte Rechtseinheit bestehen bleibt,.

    Das gilt auch für die Klärung der Frage, ob nach einer Unterbrechung des Heimweges der Dienstunfallschutz für die restliche Wegstrecke wiederauflebt (vgl. Urteil vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 C 90.78 - ).

  • BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegung einer

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1988 - 2 B 29.88
    Zudem ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß es einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums des Inhalts, Beamte (dienstunfallrechtlich) in jeder Beziehung den Arbeitnehmern im allgemeinen Wirtschaftsleben gleichzustellen, nicht gibt (vgl. Beschlüsse vom 13. Januar 1978 - BVerwG 6 B 57.77 - m.w.N. und vom 29. Juli 1987 - BVerwG 2 B 65.87 - zur unterschiedlichen Behandlung des sog. Wegeunfalls vgl. Urteil vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 35.73 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1988 - 2 B 29.88
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, höchstrichterlich bisher nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und für das erstrebte Revisionsverfahren erheblich sein wird (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 29.07.1987 - 2 B 65.87

    Grundsatz des Berufsbeamtentums - Anforderungen an die Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1988 - 2 B 29.88
    Zudem ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß es einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums des Inhalts, Beamte (dienstunfallrechtlich) in jeder Beziehung den Arbeitnehmern im allgemeinen Wirtschaftsleben gleichzustellen, nicht gibt (vgl. Beschlüsse vom 13. Januar 1978 - BVerwG 6 B 57.77 - m.w.N. und vom 29. Juli 1987 - BVerwG 2 B 65.87 - zur unterschiedlichen Behandlung des sog. Wegeunfalls vgl. Urteil vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 35.73 - ).
  • BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1988 - 2 B 29.88
    Im übrigen ist die Frage, ob ein Dienstunfall vorliegt, stets nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Urteil vom 24. September 1971 - BVerwG 6 C 119.67 - <ZBR 1972, 117>).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 09.03.1988 - 2 B 29.88
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, höchstrichterlich bisher nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und für das erstrebte Revisionsverfahren erheblich sein wird (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 06.05.1975 - II C 35.73

    Voraussetzungen eines Dienstunfalls

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1988 - 2 B 29.88
    Zudem ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß es einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums des Inhalts, Beamte (dienstunfallrechtlich) in jeder Beziehung den Arbeitnehmern im allgemeinen Wirtschaftsleben gleichzustellen, nicht gibt (vgl. Beschlüsse vom 13. Januar 1978 - BVerwG 6 B 57.77 - m.w.N. und vom 29. Juli 1987 - BVerwG 2 B 65.87 - zur unterschiedlichen Behandlung des sog. Wegeunfalls vgl. Urteil vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 35.73 - ).
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